Autoreifen auf verschneiter Straße, passend zum Thema Winterreifenpflicht in Deutschland.

Winterreifen im Oktober: Wann ein Wechsel wirklich nötig ist

Von der Redaktion Tierscherzgebiet | 29. September 2026

Der Oktober beginnt in zwei Tagen. Für Autofahrer in Deutschland löst das allein keine Pflicht zum Reifenwechsel aus. Entscheidend ist, ob sie bei winterlichen Straßenverhältnissen fahren. Wer seine Reifen jetzt prüft, kann bei Bedarf rechtzeitig einen Werkstatttermin vereinbaren.

Bei diesen Straßenverhältnissen sind geeignete Reifen Pflicht

Nach § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung darf ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur mit dafür geeigneten Reifen gefahren werden. Die Regel richtet sich also nach dem Zustand der Straße während der Fahrt, nicht nach einem Datum im Kalender.

Ein Beispiel: Ist die Fahrbahn Anfang Oktober trocken, schreibt diese Vorschrift allein keinen Wechsel auf Winterreifen vor. Tritt dagegen Reifglätte auf, braucht das Fahrzeug für die Fahrt geeignete Reifen – auch wenn es noch nicht Oktober oder bereits wieder Frühling ist. Wer bei solchen Bedingungen fahren muss, sollte den Wechsel deshalb nicht bis zum ersten Frost aufschieben.

Das Alpine-Symbol ist bei Winterreifen entscheidend

Geeignete Winterreifen erkennen Autofahrer am Alpine-Symbol auf der Reifenflanke: einem Berg mit Schneeflocke. Auch Ganzjahresreifen können die Anforderung erfüllen, wenn sie dieses Symbol tragen. Eine bloße Kennzeichnung mit „M+S“ reicht seit dem Ende der Übergangsregelung am 30. September 2024 nicht mehr aus. Anforderungen an Reifen und ihre Kennzeichnung stehen in § 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.

Winterreifen im Oktober: Wann ein Wechsel wirklich nötig ist

Prüfen Sie die Kennzeichnung an den montierten Reifen selbst. Bei älteren Reifen lohnt sich ein besonders genauer Blick: Die Aufschrift „M+S“ kann vorhanden sein, ohne dass daneben das erforderliche Alpine-Symbol steht.

Was vor dem Oktoberwechsel zu prüfen ist

Die Faustregel „O bis O“, also Oktober bis Ostern, hilft bei der Planung. Eine gesetzliche Frist zum 1. Oktober ist sie nicht. Ob ein Wechsel nötig wird, hängt von den Straßenverhältnissen ab, auf denen Sie tatsächlich fahren.

Sehen Sie jetzt nach Alpine-Symbol, Profiltiefe und erkennbarem Zustand der Reifen. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter; Schäden oder stark abgefahrenes Profil sollten vor der nächsten Fahrt fachlich geprüft werden. Fehlen geeignete Reifen oder ist ihr Zustand zweifelhaft, vereinbaren Sie frühzeitig einen Werkstatttermin. So sind Sie vorbereitet, falls auf Ihren Strecken winterliche Bedingungen auftreten.

Quelle: Bundesministerium der Justiz

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