Steigt die Raumtemperatur am Arbeitsplatz, muss der Arbeitgeber den Hitzeschutz stufenweise verstärken. Ab mehr als 26 Grad Celsius sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, oberhalb von 30 Grad sind wirksame Maßnahmen erforderlich. Mehr als 35 Grad machen einen Raum ohne besondere Schutzvorkehrungen grundsätzlich ungeeignet. Ein automatisches Recht auf „Hitzefrei“ entsteht daraus jedoch nicht.
Welche Regeln bei 26, 30 und 35 Grad gelten
Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 konkretisiert die Anforderungen an die Raumtemperatur. Entscheidend ist die Lufttemperatur im Arbeitsraum, nicht allein der Wert einer Wetter-App oder eines Thermometers im Freien.
| Temperaturstufe | Betriebliche Konsequenz |
|---|---|
| Mehr als 26 °C | Der Arbeitgeber soll geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen. |
| Mehr als 30 °C | Wirksame Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten sind erforderlich. |
| Mehr als 35 °C | Der Raum ist ohne besondere technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen grundsätzlich nicht als Arbeitsraum geeignet. |
Die Schwellenwerte bedeuten nicht, dass Beschäftigte bei 30 oder 35 Grad eigenmächtig nach Hause gehen dürfen. Welche Maßnahmen notwendig und angemessen sind, hängt unter anderem von Tätigkeit, körperlicher Belastung, Sonneneinstrahlung und gesundheitlich besonders schutzbedürftigen Personen ab.
So kann der Arbeitgeber die Belastung senken
Die ASR A3.5 nennt technische und organisatorische Möglichkeiten. In der Praxis kommen beispielsweise folgende Maßnahmen infrage:
- Jalousien oder andere Sonnenschutzsysteme frühzeitig schließen
- Räume während der kühleren Morgen- und Nachtstunden lüften
- Ventilatoren oder geeignete technische Kühlung einsetzen
- Arbeitszeiten nach Möglichkeit in kühlere Stunden verlegen
- zusätzliche Pausen oder eine angepasste Arbeitsorganisation ermöglichen
- Bekleidungsregeln lockern, soweit Sicherheit und Hygiene dies zulassen
- geeignetes Trinkwasser oder andere alkoholfreie Getränke bereitstellen
Ein einzelner Wasserspender genügt nicht zwangsläufig. Oberhalb von 30 Grad müssen die gewählten Maßnahmen tatsächlich geeignet sein, die konkrete Belastung zu reduzieren.

Was Beschäftigte bei großer Hitze tun können
Beschäftigte sollten auffällige Temperaturen dokumentieren und das Gespräch mit der Führungskraft suchen. Bleibt eine erhebliche Belastung bestehen, können auch Betriebsrat, Personalrat, Betriebsarzt oder die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit einbezogen werden. Den Arbeitsplatz ohne Abstimmung zu verlassen, kann arbeitsrechtliche Folgen haben.
Hilfreich ist außerdem, regelmäßig zu trinken, direkte Sonne zu meiden und angebotene Pausen zu nutzen. Bei Schwindel, Übelkeit, starken Kopfschmerzen oder anderen akuten Beschwerden sollte die Arbeit unterbrochen und Unterstützung organisiert werden.
Vor dem Arbeitsweg oder einem Außeneinsatz lohnt sich ein Blick auf die regionalen Warnungen des Deutschen Wetterdienstes. Bei amtlichen Hitzewarnungen sollten Arbeitgeber insbesondere körperlich schwere Außenarbeit, Pausen, Schattenplätze und Trinkmöglichkeiten neu bewerten.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Offizielle Grundlagen
Die Temperaturstufen beruhen auf der ASR A3.5; aktuelle regionale Wetterwarnungen stellt der Deutsche Wetterdienst bereit.
- Temperaturstufen von mehr als 26, 30 und 35 Grad abgeglichen
- Hinweis auf fehlenden automatischen Anspruch auf Hitzefrei eingeordnet
- Amtliche regionale Wetterwarnungen verlinkt
- Quelle
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-08-14 13:36
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