Die EU-KI-Verordnung gilt seit dem 2. August 2026 grundsätzlich in vollem Umfang. Für deutsche Unternehmen und Beschäftigte bedeutet das jedoch keinen einheitlichen Stichtag: Frühere Pflichten laufen bereits, während bestimmte produktbezogene Hochrisiko-Regeln erst 2027 folgen. Entscheidend sind nun der konkrete KI-Einsatz und die rechtliche Rolle des Betriebs.
Von der Redaktion Tierscherzgebiet · Stand: 28. August 2026
Die wichtigsten Folgen im Überblick
- Die Pflicht zu ausreichender KI-Kompetenz gilt bereits seit Februar 2025.
- Viele Transparenz- und Hochrisiko-Vorgaben greifen seit August 2026.
- Ein allgemeines Recht auf Offenlegung jedes Algorithmus entsteht nicht.
- Für bestimmte produktbezogene Hochrisiko-Systeme bleibt der 2. August 2027 maßgeblich.
Welche Vorschriften seit welchem Termin gelten
Die gestaffelte Anwendung ergibt sich aus Artikel 113 der Verordnung (EU) 2024/1689. Übergangsregeln können bei bereits eingesetzten Systemen zusätzlich relevant sein.
| Datum | Regelungsbereich |
|---|---|
| 2. Februar 2025 | Verbotene KI-Praktiken und Pflicht zur KI-Kompetenz |
| 2. August 2025 | Wesentliche Regeln zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, Aufsicht und Sanktionen |
| 2. August 2026 | Grundsätzliche Anwendung, darunter zahlreiche Transparenz- und Hochrisiko-Pflichten |
| 2. August 2027 | Bestimmte Hochrisiko-Systeme nach Artikel 6 Absatz 1, insbesondere im Zusammenhang mit regulierten Produkten |
Welche Frist tatsächlich zählt, hängt unter anderem von Systemart, Einsatzbeginn und möglichen späteren Änderungen ab.
Anbieter und Betreiber haben unterschiedliche Aufgaben
Ein Anbieter entwickelt ein KI-System oder lässt es entwickeln und bringt es unter eigenem Namen auf den Markt. Ein Betreiber setzt das System in eigener Verantwortung ein. Ein Importeur führt ein System aus einem Drittstaat in den EU-Markt ein; ein Händler stellt es in der Lieferkette bereit.
Ein Unternehmen kann durch eine wesentliche Änderung, einen neuen Verwendungszweck oder die Vermarktung unter eigenem Namen zusätzliche Anbieterpflichten übernehmen. Deshalb reicht es nicht, sich pauschal als bloßer Nutzer einzuordnen.

Zur KI-Kompetenz gehört, dass Anbieter und Betreiber angemessene Maßnahmen für die Kenntnisse ihrer beteiligten Personen treffen. Ein bestimmtes Zertifikat schreibt Artikel 4 nicht allgemein vor. Schulungen, Zuständigkeiten und dokumentierte Arbeitsanweisungen können jedoch helfen, die Maßnahmen nachzuweisen.
Was Beschäftigte bei KI am Arbeitsplatz erwarten können
Systeme für Bewerberauswahl, Personalentscheidungen, Aufgabenverteilung oder Leistungsüberwachung können als Hochrisiko-KI eingestuft werden. Beim Einsatz solcher Systeme gelten besondere Anforderungen, etwa an menschliche Aufsicht, Protokollierung und die Information betroffener Beschäftigter sowie ihrer Vertretungen.
Daraus folgt aber kein pauschaler Anspruch auf Offenlegung jedes Algorithmus oder des vollständigen Quellcodes. Informations-, Beteiligungs- oder Auskunftsrechte können sich im Einzelfall zusätzlich aus Datenschutzrecht, Arbeitsrecht oder Betriebsverfassungsrecht ergeben. Individuelle Streitfragen sollten fachkundig geprüft werden.
Seit August 2026 greifen außerdem Transparenzregeln für bestimmte Chatbots, synthetische Inhalte und Deepfakes. Nicht jeder intern erzeugte Text muss deshalb automatisch gekennzeichnet werden; maßgeblich sind Inhalt, Verwendungszweck und Ausgabekontext.
Diese Prüfungen sollten Unternehmen jetzt vornehmen
- Eingesetzte und geplante KI-Systeme vollständig inventarisieren.
- Für jeden Einsatz Anbieter-, Betreiber-, Importeur- oder Händlerrolle bestimmen.
- Verbotene Praktiken und mögliche Hochrisiko-Einstufungen prüfen.
- Schulungen, menschliche Aufsicht, Protokolle und Informationswege dokumentieren.
- Verträge und technische Unterlagen der Anbieter auf benötigte Nachweise prüfen.
Der nächste klar überprüfbare Meilenstein ist der 2. August 2027. Bis dahin sollten Unternehmen klären, ob ihre KI Bestandteil eines regulierten Produkts ist oder als entsprechendes Sicherheitsbauteil eingesetzt wird.
Quelle: EUR-Lex
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Rechtsgrundlage und Quellen
Die zeitliche Einordnung beruht auf dem veröffentlichten Verordnungstext und den Erläuterungen der Europäischen Kommission.
- Anwendungsfristen in Artikel 113 der Verordnung geprüft
- Rollen entlang der KI-Wertschöpfungskette abgeglichen
- Übergang bis zum 2. August 2027 berücksichtigt
- Quelle
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-08-28 10:27
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