Am Samstag, 31. Oktober 2026, ist Reformationstag und damit in Brandenburg ein gesetzlicher Feiertag. In Berlin gilt der Tag nicht als gesetzlicher Feiertag. Das kann sich auf Behörden, Geschäfte und öffentliche Angebote auswirken. Wer vor dem Wochenende noch etwas erledigen oder einkaufen möchte, sollte die Öffnungszeiten der jeweiligen Einrichtung direkt prüfen.
Brandenburg hat am 31. Oktober einen gesetzlichen Feiertag
Das Feiertagsgesetz Brandenburg führt den Reformationstag als gesetzlichen Feiertag auf. Für Einrichtungen und Geschäfte im Land können deshalb Feiertagsregelungen gelten. Welche Angebote tatsächlich geschlossen sind oder abweichende Zeiten haben, hängt von der jeweiligen Stelle ab.
In Berlin gelten andere Feiertagsregeln
In Berlin ist der Reformationstag kein gesetzlicher Feiertag. Der Samstag bleibt dort ein regulärer Wochenendtag. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass jede Behörde, jedes Geschäft oder jedes öffentliche Angebot geöffnet ist: Samstagszeiten und individuelle Schließtage können sich unterscheiden.
Der Unterschied betrifft somit die Feiertagseinstufung der beiden Länder. Bei Angeboten, die an Feiertagen eingeschränkt sind, kann der Betrieb in Brandenburg anders geregelt sein als in Berlin. Für Verkehr und einzelne öffentliche Einrichtungen gelten eigene Fahr- oder Öffnungszeiten; pauschale Aussagen für alle Anbieter wären daher unzuverlässig.

Öffnungszeiten vor Einkäufen und Erledigungen prüfen
Da der Veröffentlichungstermin auf den 28. Oktober fällt und der Feiertag nur wenige Tage später folgt, lohnt sich ein Blick auf die konkreten Angaben vor Ort. Prüfen Sie insbesondere:
- Öffnungs- und Schließzeiten Ihres Geschäfts oder Einkaufszentrums;
- Erreichbarkeit und Terminbetrieb Ihrer Behörde oder öffentlichen Einrichtung;
- aktuelle Fahrpläne und Hinweise des jeweiligen Verkehrsunternehmens;
- ob ein Angebot ausdrücklich für den 31. Oktober angekündigte Sonderzeiten nennt.
Verlassen Sie sich auf die Website oder aktuelle Mitteilungen der jeweiligen Einrichtung. Auch in Berlin können viele Stellen samstags geschlossen sein, obwohl dort kein gesetzlicher Feiertag ist. In Brandenburg wiederum können einzelne Angebote trotz Feiertag mit besonderen Zeiten oder eingeschränktem Betrieb verfügbar sein.
Quelle und Geltungsbereich
Das Land Brandenburg nennt den Reformationstag am 31. Oktober als gesetzlichen Feiertag. Die Einordnung gilt für Brandenburg; Berlin hat eine eigene Feiertagsregelung. Individuelle Öffnungszeiten, Fahrpläne und Betriebsentscheidungen müssen bei den jeweiligen Anbietern geprüft werden.
Quelle: Land Brandenburg, Brandenburgisches Vorschriftensystem
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Quellenprüfung Feiertagsregelung
Das Feiertagsgesetz Brandenburg führt den Reformationstag am 31. Oktober als gesetzlichen Feiertag auf; individuelle Öffnungszeiten können abweichen.
- Feiertagseinstufung in Brandenburg
- Abweichende Feiertagsregelung in Berlin
- Öffnungszeiten direkt bei der jeweiligen Einrichtung
- Aktuelle Fahrpläne beim Verkehrsunternehmen
- Quelle
- Land Brandenburg – Feiertagsgesetz
- Umfang
- Berlin und Brandenburg
- Aktualisiert
- 2026-10-27 10:04
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