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Geschlechtseintrag: In Schwerin ebbt der Andrang ab

Von der Redaktion Tierscherzgebiet | 17. August 2026

Im ersten Halbjahr 2026 wurden in Schwerin elf Änderungen des Geschlechtseintrags beurkundet. Im gleichen Zeitraum 2025 waren es noch 25. Damit sank die Zahl binnen eines Jahres um 14 Fälle beziehungsweise 56 Prozent.

Seit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November 2024 gingen beim Standesamt Schwerin insgesamt 102 Anmeldungen ein. In 81 Fällen wurde die Änderung durch eine persönliche Erklärung und deren Beurkundung wirksam. Das geht aus der ersten Bilanz der Landeshauptstadt vom 17. August 2026 hervor.

81 Änderungen nach 102 Anmeldungen

Die Stadt unterscheidet zwischen der Anmeldung einer beabsichtigten Änderung und der später beurkundeten Erklärung. Daraus ergeben sich folgende Kennzahlen:

Kennzahl Stand laut Stadt
Anmeldungen seit November 2024 102
Wirksam beurkundete Änderungen 81
Erklärungen im November und Dezember 2024 24
Erklärungen im ersten Halbjahr 2025 25
Erklärungen im ersten Halbjahr 2026 11

Aus der Differenz zwischen 102 Anmeldungen und 81 Beurkundungen lässt sich nicht ableiten, dass 21 Anträge abgelehnt wurden. Die Mitteilung nennt weder Ablehnungen noch Gründe dafür, weshalb angemeldete Änderungen bislang nicht in allen Fällen wirksam geworden sind. Die Anmeldezahl und die Zahl wirksamer Änderungen bilden zudem unterschiedliche Verfahrensstände ab und sollten deshalb nicht gleichgesetzt werden.

Der stärkste Zulauf kam direkt nach dem Start

Allein in den ersten beiden Monaten nach Inkrafttreten wurden 24 persönliche Erklärungen beurkundet. Danach ging die Nachfrage nach Angaben der Stadt deutlich zurück und pendelte sich auf einem niedrigeren Niveau ein.

Franziska Volpert, leitende Standesbeamtin der Landeshauptstadt Schwerin, führt den frühen Zulauf darauf zurück, dass viele Betroffene eine Änderung bereits länger erwogen hatten und die neue Möglichkeit zeitnah nutzten. Damit beschreibt die Stadt vor allem einen anfänglichen Nachholeffekt: Ein Teil der Nachfrage konzentrierte sich unmittelbar auf die Zeit nach dem Start des Gesetzes.

Geschlechtseintrag: In Schwerin ebbt der Andrang ab

Für die Entwicklung danach bietet der Vergleich der ersten Halbjahre das klarste Bild, weil jeweils gleich lange Zeiträume gegenüberstehen. Die 24 Beurkundungen aus November und Dezember 2024 lassen sich dagegen nicht unmittelbar mit einem vollständigen Halbjahr vergleichen. Die Zahlen belegen außerdem weder individuelle Beweggründe noch eine allgemeine Entwicklung außerhalb Schwerins.

Wechsel zu männlich war die größte Fallgruppe

Von den 81 beurkundeten Erklärungen entfielen 37 auf Änderungen des Geschlechtseintrags von weiblich zu männlich. In 25 Fällen wurde der Eintrag von männlich zu weiblich geändert.

Die übrigen 19 Erklärungen betrafen rechnerisch entweder den Geschlechtseintrag „divers“ oder die Streichung des Geschlechtseintrags. Eine getrennte Aufschlüsselung dieser beiden Gruppen veröffentlichte die Stadt nicht. Deshalb ist aus der Bilanz nicht ersichtlich, wie häufig die beiden Möglichkeiten jeweils genutzt wurden.

Für Minderjährige gelten zusätzliche Voraussetzungen

Auch zehn Minderjährige nutzten das Selbstbestimmungsgesetz in Schwerin. Welchen Anteil einzelne Altersgruppen daran hatten, geht aus der kommunalen Bilanz nicht hervor.

Jugendliche unter 18 Jahren benötigen für ihre Erklärung die Zustimmung der Eltern. Bei Kindern unter 14 Jahren wird die Erklärung durch die Eltern abgegeben. Maßgeblich für eine wirksame Änderung sind damit nicht allein die vorherige Anmeldung, sondern die persönliche Erklärung, ihre Beurkundung und bei Minderjährigen die jeweils erforderliche Mitwirkung der Eltern.

Quelle: State Capital Schwerin Press Releases

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