Wer einen Kartenführerschein mit Ausstellungsdatum zwischen 2002 und 2004 besitzt, muss das Dokument grundsätzlich bis zum 19. Januar 2027 umtauschen. Maßgeblich ist Feld 4a auf der Vorderseite – nicht das Jahr der Fahrprüfung. Betroffene sollten jetzt die örtlichen Termine, Unterlagen und Lieferzeiten prüfen.
Von der Redaktion Tierscherzgebiet, Stand: 19. August 2026
Diese Kartenführerscheine müssen bis Januar 2027 umgetauscht werden
Die nächste Stufe des verpflichtenden Führerscheinumtauschs betrifft in Deutschland Kartenführerscheine, die von 2002 bis 2004 ausgestellt wurden. Der ADAC weist darauf hin, dass sich die Frist bei Kartenführerscheinen nach dem Ausstellungsjahr richtet.
| Ausstellungszeitraum | Umtauschfrist |
|---|---|
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
Eine Sonderregel gilt für Personen, die vor 1953 geboren wurden: Sie müssen ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr grundsätzlich erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Feld 4a entscheidet über die persönliche Frist
Das relevante Datum steht im Feld 4a des Kartenführerscheins. Es bezeichnet den Tag, an dem das Dokument ausgestellt wurde. Das Datum der bestandenen Fahrprüfung oder der erstmaligen Erteilung der Fahrerlaubnis ist für diese Frist nicht ausschlaggebend.
Wer mehrere Führerscheindokumente erhalten hat, sollte deshalb ausschließlich das aktuell verwendete Dokument prüfen. Bei Unklarheiten kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde bestätigen, welche Frist gilt.

Zuständige Behörde und Unterlagen rechtzeitig prüfen
Der Antrag wird üblicherweise bei der Fahrerlaubnisbehörde am Hauptwohnsitz gestellt. Je nach Kommune kann sie beim Landratsamt, Bürgeramt oder einer anderen örtlichen Verwaltungsstelle angesiedelt sein. Manche Behörden arbeiten ausschließlich mit Termin, andere ermöglichen eine Online-Vorbereitung oder verlangen zusätzliche Formulare.
Vor dem Termin sollten Betroffene die lokalen Vorgaben kontrollieren. Regelmäßig benötigt werden:
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- ein aktuelles biometrisches Passfoto,
- der bisherige Führerschein,
- die örtlich verlangte Gebühr,
- gegebenenfalls vorab ausgefüllte Antragsunterlagen.
Die genaue Gebührenhöhe und die akzeptierten Zahlungsarten können örtlich abweichen. Auch die Herstellung und Zustellung des neuen Dokuments benötigen Zeit. Ein früher Antrag reduziert das Risiko, dass kurz vor dem Stichtag keine Termine mehr verfügbar sind.
Die Fahrerlaubnis bleibt trotz Dokumententausch bestehen
Beim Pflichtumtausch wird lediglich das Führerscheindokument ersetzt. Die zugrunde liegende Fahrerlaubnis und die bisher erworbenen Klassen erlöschen dadurch nicht. In der Regel ist auch keine erneute Fahrprüfung erforderlich.
Nach Ablauf der Frist kann der alte Führerschein jedoch bei einer Kontrolle beanstandet werden, weil das Dokument nicht mehr den geltenden Vorgaben entspricht. Wer betroffen ist, sollte daher zunächst Feld 4a prüfen und anschließend auf der Internetseite seiner örtlichen Fahrerlaubnisbehörde nach Terminregeln, Gebühren, Bearbeitungszeit und Abholmöglichkeiten suchen.
Quelle: ADAC
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Die Fristangaben und praktischen Hinweise beruhen auf der Übersicht des ADAC zum gestaffelten Führerscheinumtausch.
- Ausstellungsdatum in Feld 4a als entscheidendes Kriterium geprüft
- Umtauschfrist für Kartenführerscheine von 2002 bis 2004 abgeglichen
- Sonderfrist für vor 1953 Geborene berücksichtigt
- Örtlich variable Gebühren und Terminregeln kenntlich gemacht
- Quelle
- ADAC: Pflichtumtausch von Führerscheinen
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-08-19 11:42
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