Ein weißes Flugzeug steht bei Sonnenuntergang auf dem Rollfeld an einem Flughafen.

Flugverspätung im Ausland: Diese EU-Rechte helfen

Wer im Ausland auf einen verspäteten Flug wartet, kann je nach Strecke und Wartezeit Anspruch auf Verpflegung, eine Unterkunft oder später eine Ausgleichszahlung haben. Entscheidend sind der Abflugort, das Ziel, die ausführende Fluggesellschaft und die Ursache der Störung. Eine Zahlung gibt es nicht für jede Verspätung.

Von der Redaktion Tierscherzgebiet. Grundlage dieses Ratgebers sind die Informationen der Europäischen Union zu Fluggastrechten.

Für welche Flüge gelten die EU-Fluggastrechte?

Die Regeln gelten grundsätzlich für Flüge, die in der EU starten – unabhängig vom Sitz der ausführenden Fluggesellschaft. Bei einem Flug aus einem Staat außerhalb der EU in die EU greifen sie grundsätzlich nur, wenn eine Fluggesellschaft aus der EU den Flug durchführt und nicht bereits Leistungen nach den Regeln des Abflugstaats gewährt wurden. Der Wohnsitz in Deutschland allein begründet keinen Anspruch.

So kann ein verspäteter Rückflug von Spanien nach Deutschland unter die Regeln fallen, auch wenn eine Fluggesellschaft außerhalb der EU fliegt. Bei einem Rückflug aus einem Staat außerhalb der EU kommt es dagegen auf die ausführende Fluggesellschaft an. Bei einer einheitlich gebuchten Reise mit Umstieg ist außerdem das Endziel für die Ankunftsverspätung wichtig.

Was steht Ihnen während der Wartezeit zu?

Bei einer Abflugverspätung muss die Fluggesellschaft ab bestimmten Wartezeiten Betreuung anbieten. Die Schwelle hängt von der Flugstrecke ab: zwei, drei oder vier Stunden. Zur Betreuung gehören angemessene Mahlzeiten und Erfrischungen sowie Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme. Wird eine Übernachtung nötig, können auch Hotelunterbringung und der Transfer zwischen Flughafen und Hotel dazugehören.

Kümmert sich die Fluggesellschaft nicht darum, bewahren Sie Belege für notwendige und angemessene Ausgaben auf. Bei einer Abflugverspätung von mindestens fünf Stunden können Sie die Erstattung des Flugpreises verlangen, wenn Sie die Reise nicht antreten möchten. Bei einer bereits begonnenen Reise kann gegebenenfalls auch ein Rückflug zum ursprünglichen Abflugort dazugehören.

Flugverspätung im Ausland: Diese EU-Rechte helfen

Wann kommen Umbuchung und Ausgleichszahlung infrage?

Wird der Flug annulliert, muss die Fluggesellschaft grundsätzlich eine Wahl zwischen Erstattung und anderweitiger Beförderung anbieten. Eine bloße Verspätung löst diesen Anspruch auf Umbuchung nicht in gleicher Weise aus. Lassen Sie sich deshalb am Schalter genau bestätigen, ob der Flug verspätet ist oder gestrichen wurde.

Erreichen Sie Ihr Endziel mindestens drei Stunden später, kann zusätzlich eine Ausgleichszahlung von 250, 400 oder 600 Euro infrage kommen; die Höhe richtet sich nach der Strecke. Das gilt nicht automatisch: Kann die Fluggesellschaft außergewöhnliche Umstände nachweisen, die sich auch mit zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen, entfällt die Ausgleichszahlung. Ansprüche auf Betreuung können trotzdem bestehen.

So machen Sie Ihre Rechte geltend

Lassen Sie sich die Störung und ihren Grund möglichst schriftlich mitteilen. Sichern Sie Buchungsbestätigung, Bordkarte, Nachrichten der Fluggesellschaft und Belege für Ausgaben. Notieren Sie die tatsächliche Ankunftszeit am Endziel und prüfen Sie, welche Fluggesellschaft den betroffenen Flug durchgeführt hat.

Richten Sie Ihre Forderung zunächst an diese Fluggesellschaft und benennen Sie Flugnummer, Reisedatum, Strecke und den verlangten Anspruch. Die EU-Übersicht zu Fluggastrechten hilft dabei, die Voraussetzungen für Ihren konkreten Flug zu prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug im Ausland verspätet ist?

Bei Flügen ab einem EU-Flughafen können Ihnen während der Wartezeit Verpflegung, Kontaktmöglichkeiten und gegebenenfalls ein Hotel mit Transfer zustehen. Kommen Sie am Endziel mindestens drei Stunden zu spät an, kann zusätzlich eine Ausgleichszahlung infrage kommen. Ob die EU-Regeln gelten und ob eine Zahlung fällig ist, hängt unter anderem von der Flugroute, der ausführenden Fluggesellschaft und der Ursache der Verspätung ab.

Was sollte ich am Flughafen und danach konkret tun?

Fragen Sie die Fluggesellschaft am Flughafen nach Betreuung und lassen Sie sich den Grund der Verspätung möglichst schriftlich bestätigen. Heben Sie Bordkarte, Buchungsbestätigung und Belege für notwendige, angemessene Ausgaben auf. Dokumentieren Sie Ihre tatsächliche Ankunftszeit am Endziel und machen Sie Ihre Ansprüche anschließend schriftlich bei der ausführenden Fluggesellschaft geltend.

Gelten diese Rechte auch für mich, wenn ich in Deutschland wohne und aus dem Ausland zurückfliege?

Ihr Wohnsitz in Deutschland ist nicht ausschlaggebend. Startet Ihr Rückflug in einem EU-Staat, gelten die EU-Fluggastrechte grundsätzlich auch bei einer Fluggesellschaft außerhalb der EU. Startet er außerhalb der EU mit Ziel in der EU, kommt es grundsätzlich darauf an, ob eine EU-Fluggesellschaft den Flug durchführt und ob Sie bereits Leistungen nach den Regeln des Abflugstaats erhalten haben.

Was kann ich tun, wenn die Fluggesellschaft meinen Anspruch ablehnt?

Bitten Sie um eine schriftliche Begründung und prüfen Sie diese anhand Ihrer Buchung, der dokumentierten Ankunftszeit und der Belege. Die offiziellen Informationen der EU zu Fluggastrechten erklären die Voraussetzungen und nennen Wege für Beschwerden, falls Sie mit der Antwort der Fluggesellschaft nicht einverstanden sind.

Quelle: Europäische Union – Your Europe

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